Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jennys Schwimmschule
Stand: August 2026


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Jennys Schwimmschule, Stadtblick 9, 97616 Salz, info@jennys-schwimmschule.de – nachfolgend „Schwimmschule“ genannt – und den Kursteilnehmern bzw. den Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertretern der teilnehmenden Kinder – nachfolgend „Kunden“ genannt.

2. Die AGB gelten für sämtliche von der Schwimmschule angebotenen Schwimmkurse, Schwimmunterricht, Ferienkurse, Intensivkurse und vergleichbare Veranstaltungen.

3. Die Teilnahme an einem Schwimmkurs setzt voraus, dass der Kunde die AGB akzeptiert und die für die Anmeldung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß macht.


§ 2 Anfrage, Anmeldung und Vertragsschluss

Die Kontaktaufnahme und Anfrage zu einem Schwimmkurs kann insbesondere über die Homepage der Schwimmschule, über ein von der Schwimmschule bereitgestelltes Online-Anfrageformular sowie über die offiziellen Social-Media-Seiten und offiziellen Social-Media-Accounts der Schwimmschule erfolgen.

Eine über die Homepage der Schwimmschule übermittelte Anfrage stellt noch keine verbindliche Anmeldung und kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Mit dem Absenden des Anfrageformulars bekundet der Kunde lediglich sein Interesse an der Teilnahme an einem bestimmten Schwimmkurs.

Auch eine Kontaktaufnahme über die offiziellen Social-Media-Accounts der Schwimmschule stellt zunächst lediglich eine Anfrage dar, sofern sich aus der Kommunikation nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

Nach Eingang einer Anfrage prüft die Schwimmschule die Verfügbarkeit eines geeigneten Kursplatzes und die sonstigen organisatorischen Voraussetzungen.

Der Vertrag über die Teilnahme an einem Schwimmkurs kommt ausschließlich durch eine ausdrückliche Bestätigung der Schwimmschule in Textform, insbesondere durch den Versand einer Bestätigungsmail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, zustande.

Die automatische Eingangsbestätigung einer Anfrage, die den Eingang der Anfrage lediglich bestätigt, stellt keine Annahme der Anfrage und keine Bestätigung des Vertragsschlusses dar. Dies gilt auch dann, wenn die automatische Nachricht Angaben zum angefragten Kurs enthält.

Erst mit Zugang der ausdrücklich als Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung bezeichneten Bestätigungsmail bei dem Kunden ist die Anmeldung verbindlich und der Vertrag über die Teilnahme am gebuchten Schwimmkurs geschlossen.

In der Bestätigungsmail werden insbesondere der gebuchte Kurs, der Kurszeitraum bzw. die Kurstermine, der Kursort, Teilnahmebedingungen sowie die zu entrichtende Kursgebühr angegeben, soweit diese Angaben nicht bereits anderweitig eindeutig mitgeteilt wurden. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweiligen Buchung bzw. Kursbeschreibung.

Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, jede Anfrage anzunehmen. Ein Anspruch auf einen Kursplatz besteht erst mit Zugang der ausdrücklichen Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung.

Die Schwimmschule kann eine Anfrage insbesondere dann ablehnen, wenn kein geeigneter Kursplatz verfügbar ist oder die organisatorischen Voraussetzungen für eine Teilnahme nicht vorliegen.


§ 3 Anmeldung durch Erziehungsberechtigte

Die Anfrage und gegebenenfalls anschließende Anmeldung eines minderjährigen Kindes darf ausschließlich durch einen hierzu berechtigten Elternteil bzw. gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Mit der Anfrage versichert der anmeldende Erziehungsberechtigte, zur Anmeldung des Kindes berechtigt zu sein.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Schwimmkurses erforderlichen Angaben über das Kind vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Unsere Kursangebote richten sich an Personen, die nach ihrer individuellen gesundheitlichen Verfassung für die jeweilige sportliche Aktivität geeignet sind. Die Teilnahme setzt eine entsprechende gesundheitliche Eignung voraus.
Teilnehmer bzw. bei minderjährigen Teilnehmern deren Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, die gesundheitliche Eignung für die Teilnahme am jeweiligen Kurs einzuschätzen. Bei bestehenden Erkrankungen, gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen oder sonstigen gesundheitlichen Besonderheiten sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
Kursrelevante gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen, Verletzungen oder sonstige Besonderheiten, die für die sichere Teilnahme am Kurs von Bedeutung sein können, sind der Kursleitung vor Kursbeginn mitzuteilen. Hierzu können insbesondere chronische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkprobleme, akute Verletzungen sowie sonstige körperliche Einschränkungen gehören, soweit diese für die Durchführung des Kurses relevant sind.

Änderungen wichtiger Daten, insbesondere der Kontaktdaten oder gesundheitlicher Umstände, die für die Teilnahme am Schwimmunterricht relevant sein können, sind der Schwimmschule unverzüglich mitzuteilen.


§ 4 Kursangebot und Kursdurchführung

Die konkreten Kursinhalte, Kurszeiten, Kursdauer, Kursorte, Altersgruppen und sonstigen Rahmenbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, der Anfrage bzw. der Buchungsbestätigung.

Die Schwimmschule ist berechtigt, den Kurs organisatorisch anzupassen, soweit dies aufgrund von Umständen erforderlich ist, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere aufgrund von Vorgaben des Schwimmbades, technischen Störungen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen zwingenden organisatorischen Gründen.

Sollte eine Kursstunde aufgrund eines technischen Defekts, einer Erkrankung des Kursleiters oder aus Gründen ausfallen, die die Schwimmschule zu vertreten hat, ist die Schwimmschule berechtigt, nach ihrer Wahl einen Ersatztermin anzubieten, eine geeignete Vertretung einzusetzen oder die Kurseinheit an einem zumutbaren Abweichort (z. B. in einem anderen Schwimmbad) durchzuführen. Die berechtigten Interessen der Teilnehmer werden hierbei angemessen berücksichtigt. Sofern ein Ersatztermin nicht möglich ist, wird eine anteilige Erstattung gewährt.

4. Muss eine Kursstunde aufgrund von Umständen ausfallen, die außerhalb des Einflussbereichs der Schwimmschule liegen, insbesondere aufgrund einer Schließung des Schwimmbades, behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände, wird sich die Schwimmschule zunächst um einen Ersatztermin bemühen.
Soweit eine Ersatzleistung nicht möglich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückerstattung oder Minderung vorliegen, werden die entsprechenden gesetzlichen Ansprüche berücksichtigt.

5. Muss eine Kurseinheit aufgrund einer Verunreinigung des Schwimmbeckens, insbesondere durch Erbrechen, Stuhlgang oder sonstige Verunreinigungen durch einen Teilnehmer, vorzeitig abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung der Kurseinheit, soweit der Veranstalter den Abbruch nicht zu vertreten hat.

Die Teilnahme an einzelnen Übungen erfolgt freiwillig. Den berechtigten Anweisungen der Kursleitung, insbesondere den Anweisungen zur Sicherheit und zum ordnungsgemäßen Ablauf des Kurses, ist Folge zu leisten. Die Kursleitung ist berechtigt, Teilnehmer bei erheblichem oder wiederholtem Fehlverhalten, bei Nichtbefolgung berechtigter Anweisungen oder bei einem Verhalten, durch das die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder anderer Teilnehmer gefährdet wird, für die Dauer des jeweiligen Kurstermins vorübergehend von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In dringenden Fällen kann der Ausschluss mit sofortiger Wirkung erfolgen. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Erziehungsberechtigten über den Ausschluss informiert.


§ 5
Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung.

Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn auf folgendes Konto zu überweisen:
VR-Bank Main-Rhön eG
IBAN: DE36 7906 9165 0000 2003 52
BIC: GENODEF1MLV

Die verbindliche Reservierung des Kursplatzes erfolgt mit Eingang der Kursgebühr.

Bei einer Buchung, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn bestätigt wird, ist die Kursgebühr unverzüglich nach Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr besteht grundsätzlich auch dann, wenn das Kind einzelne Kursstunden nicht besucht, soweit sich aus diesen AGB oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.


§ 6 Stornierung durch den Kunden

Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist die Anmeldung verbindlich.

Der Kunde kann einen gebuchten Kurs unter den nachfolgenden Bedingungen stornieren:

a) Bei einer Stornierung bis einschließlich 14 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Die Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn der Kunde eigenständig einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt und dieser von der Schwimmschule akzeptiert wird.

b) Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage, jedoch mindestens 5 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der vereinbarten Kursgebühr als pauschalierter Ausfallbetrag berechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Die pauschalierte Ausfallgebühr entfällt, soweit der Kunde einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt oder die Schwimmschule den Kursplatz anderweitig bis zum Kursbeginn besetzen kann.

c) Bei einer Stornierung weniger als 5 Tage vor Kursbeginn werden 70 % der vereinbarten Kursgebühr als pauschalierter Ausfallbetrag berechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Die pauschalierte Ausfallgebühr entfällt, soweit der Kunde einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt oder die Schwimmschule den Kursplatz anderweitig bis zum Kursbeginn besetzen kann.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schwimmschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Ausfall entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden bzw. Ausfall zu ersetzen.

Der Schwimmschule bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Die Stornierung hat in Textform, insbesondere per E-Mail, schriftlich oder per Telefon gegenüber Jennifer Albert zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Stornierung bei der Schwimmschule.

Nach Bearbeitung der Stornierung erhält der Kunde eine schriftliche Stornobestätigung.

Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.


§ 7 Umbuchung

Der Kunde kann einen verbindlich gebuchten Kurs auf einen anderen von der Schwimmschule angebotenen Kurs umbuchen, sofern im gewünschten Kurs ein geeigneter freier Platz verfügbar ist und die Schwimmschule der Umbuchung ausdrücklich zustimmt.

Eine Umbuchung ist bis einschließlich 14 Tage vor Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses kostenfrei möglich.

Bei einer Umbuchung weniger als 14 Tage, jedoch mindestens 5 Tage vor Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30 % der vereinbarten Kursgebühr erhoben.

Bei einer Umbuchung weniger als 5 Tage vor Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Kursgebühr erhoben.

Die Umbuchung wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch die Schwimmschule wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die ursprüngliche Buchung bestehen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatzkurs besteht nicht. Voraussetzung für eine Umbuchung ist stets, dass ein geeigneter freier Kursplatz vorhanden ist.

Weicht die Kursgebühr des Ersatzkurses von der ursprünglichen Kursgebühr ab, ist die Differenz entsprechend zu berücksichtigen.


§ 8 Kursausfallversicherung

Die Schwimmschule empfiehlt, für den Fall einer kurzfristigen Verhinderung oder Erkrankung eigenverantwortlich eine geeignete Kurs- bzw. Ausfallversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung kann insbesondere das persönliche Kostenrisiko bei kurzfristiger Stornierung reduzieren. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist freiwillig und liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.


§ 9 Krankheit und Verhinderung des Kindes

Ein erkranktes Kind darf nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, wenn aufgrund der Erkrankung eine Teilnahme für das Kind selbst, andere Teilnehmer oder die Kursleitung unzumutbar oder mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden ist.
Insbesondere bei Fieber, ansteckenden Erkrankungen, offenen Wunden oder vergleichbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist von einer Teilnahme abzusehen.

Die Schwimmschule ist berechtigt, ein Kind aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen von einer Kursstunde auszuschließen, wenn die Teilnahme nicht verantwortbar erscheint.

Kann ein Kind aufgrund einer Erkrankung oder aus sonstigen persönlichen Gründen einzelne Kursstunden nicht besuchen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, Minderung oder Nachholung der versäumten Kursstunde.
Die Schwimmschule kann im Einzelfall freiwillig eine Nachholmöglichkeit anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Im Krankheitsfall ist ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.

Erscheint das teilnehmende Kind zu einem gebuchten Kurstermin nicht, ohne dass zuvor eine wirksame Stornierung, Umbuchung oder sonstige abweichende Vereinbarung mit der Schwimmschule erfolgt ist, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr grundsätzlich bestehen.

Das Nichterscheinen zu einzelnen Kursstunden gilt insbesondere nicht als Stornierung, Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag und begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung, Minderung oder Nachholung der versäumten Kursstunde.

Wird ein bereits begonnener Kurs vom Kunden bzw. vom teilnehmenden Kind abgebrochen oder nimmt das teilnehmende Kind trotz bestehender Buchung nicht mehr am Kurs teil, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung oder Rückzahlung der Kursgebühr.
Dies gilt insbesondere auch bei einer freiwilligen Beendigung der Teilnahme, einem persönlichen Hinderungsgrund oder einer Erkrankung des teilnehmenden Kindes, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder einer abweichenden Vereinbarung ein Anspruch auf Erstattung besteht.
Die Schwimmschule kann im Einzelfall freiwillig eine Nachholmöglichkeit anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei einem von der Schwimmschule zu vertretenden Grund oder bei zwingenden gesetzlichen Rücktritts-, Kündigungs- oder Minderungsrechten, bleiben unberührt.


§ 10 Ausfall und Änderung von Kursstunden durch die Schwimmschule

Muss eine Kursstunde aus einem von der Schwimmschule zu vertretenden Grund ausfallen, wird die Schwimmschule nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.
Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, wird die ausgefallene Kursstunde anteilig erstattet bzw. die Kursgebühr entsprechend angemessen reduziert, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Muss eine Kursstunde aufgrund von Umständen ausfallen, die außerhalb des Einflussbereichs der Schwimmschule liegen, insbesondere aufgrund einer Schließung des Schwimmbades, behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände, wird sich die Schwimmschule zunächst um einen Ersatztermin bemühen.
Soweit eine Ersatzleistung nicht möglich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückerstattung oder Minderung vorliegen, werden die entsprechenden gesetzlichen Ansprüche berücksichtigt.

Die Schwimmschule informiert die Kunden über notwendige Änderungen oder Ausfälle so früh wie möglich.


§ 11 Aufsichtspflicht und Übergabe des Kindes

Die Schwimmschule übernimmt die Aufsicht über das Kind erst ab dem Zeitpunkt, zu dem das Kind der zuständigen Kursleitung am vereinbarten Übergabeort tatsächlich übergeben wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Aufsichtspflicht endet mit dem Ende der vereinbarten Kurs- bzw. Betreuungszeit und der Übergabe des Kindes an den hierzu berechtigten Erziehungsberechtigten oder eine von diesem benannte abholberechtigte Person.

Außerhalb der vereinbarten Kurs- und Betreuungszeiten besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule.


§ 12 Sicherheit und Verhalten im Schwimmbad

Die Haus- und Badeordnung sowie die dort geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Schwimmbades sind einzuhalten.
Diese Regelungen sind von allen Teilnehmenden sowie deren Begleitpersonen zu beachten.
Insbesondere ist Folgendes einzuhalten:
Vor dem Schwimmen ist zu duschen.
Barfußbereiche dürfen nur entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bades betreten werden. Soweit vorgesehen, sind geeignete Badeschuhe zu tragen.
Straßenschuhe dürfen nicht in den dafür vorgesehenen Barfuß- und Nassbereichen getragen werden.
In den Barfußbereichen und Umkleideräumen gilt ein Essverbot, soweit dies durch die Haus- bzw. Badeordnung des jeweiligen Bades vorgesehen ist.
Windeln, insbesondere Schwimmwindeln, sowie sonstige Hygieneartikel sind nach der Nutzung ordnungsgemäß mitzunehmen und außerhalb der Badeanlage, insbesondere im privaten Haushalt, zu entsorgen. Eine Entsorgung in den Einrichtungen des Bades ist nur zulässig, sofern hierfür ausdrücklich vorgesehene Abfallbehälter vorhanden sind.
Den Anweisungen des Badbetreibers und des Personals von Jennys Schwimmschule ist im Rahmen der jeweils geltenden Haus-, Bade- und Hygieneordnung Folge zu leisten.
Die Einhaltung dieser Regelungen dient insbesondere dem Schutz der Gesundheit, der Hygiene sowie der Sicherheit aller Badegäste und Kursteilnehmenden.

Die Schwimmschule ist berechtigt, ein Kind vorübergehend von der Teilnahme auszuschließen, wenn sein Verhalten eine erhebliche Gefahr für das Kind selbst, andere Teilnehmer oder die Kursleitung darstellt.

Bei wiederholtem schwerwiegendem Fehlverhalten kann die Schwimmschule nach vorheriger Information der Erziehungsberechtigten eine weitere Teilnahme untersagen.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


§ 13 Nutzungsordnung für das Therapiebecken

Mit der Buchung eines Kurses erkennt der/die Teilnehmer/in die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Nutzungsordnung sowie die auf unserer Homepage und im Buchungsanhang enthaltenen „Wichtigen Aspekte“, insbesondere die dort aufgeführten Park- und Hygienevorschriften, als verbindliche Bestandteile der Kursbedingungen an.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, diese Regelungen sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen und die darin enthaltenen Vorgaben und Anweisungen zu beachten.
Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsordnung oder gegen sonstige verbindliche Verhaltens- und Sicherheitsvorgaben behalten wir uns vor, den/die Teilnehmer/in nach den Umständen des Einzelfalls vom weiteren Kursbesuch auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen sowie bei einem Verhalten, durch das der ordnungsgemäße Kursbetrieb, die Sicherheit oder die berechtigten Interessen anderer Teilnehmer/innen oder des Veranstalters beeinträchtigt werden.
Ein Ausschluss erfolgt unter Berücksichtigung der Art und Schwere des jeweiligen Verstoßes. Gesetzliche Rechte der Teilnehmer/innen, insbesondere etwaige Ansprüche auf Erstattung oder Minderung, bleiben unberührt, soweit diese gesetzlich bestehen.


§ 14 Haftung

Die Schwimmschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Schwimmschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Schwimmschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Schwimmschule ebenfalls. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schwimmschule aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet.

Soweit die Haftung der Schwimmschule ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


§ 15 Verlust und Diebstahl persönlicher Gegenstände

Für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Kleidungsstücken, Schuhen, Handtüchern, Schwimmutensilien, Wertgegenständen und sonstigen persönlichen Gegenständen, die von den Teilnehmern zum Schwimmkurs mitgebracht oder in hierfür vorgesehenen Bereichen abgelegt werden, übernimmt die Schwimmschule grundsätzlich keine Haftung.

Die Haftung der Schwimmschule bleibt unberührt, soweit der Verlust, die Beschädigung oder der Diebstahl auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schwimmschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.

Die Schwimmschule empfiehlt, keine Wertgegenstände oder sonstigen für die Teilnahme am Schwimmkurs nicht benötigten Gegenstände mitzubringen.

Soweit das jeweilige Schwimmbad eigene Regelungen zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände oder zur Haftung für Garderobe und Wertsachen vorsieht, gelten ergänzend die jeweiligen Bestimmungen des Schwimmbades.

Die Teilnehmer sind für Schäden verantwortlich, die sie selbst durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursachen. Bei minderjährigen Teilnehmern gelten hinsichtlich einer etwaigen Haftung der Eltern oder sonstiger Aufsichtspflichtiger ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.


§ 16 Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme am Schwimmkurs setzt voraus, dass das Kind nach seiner körperlichen und gesundheitlichen Verfassung grundsätzlich zur Teilnahme am Schwimmunterricht geeignet ist.
Die Kursangebote richten sich an Personen, die nach ihrer individuellen gesundheitlichen Verfassung für die jeweilige sportliche Aktivität geeignet sind. Die Teilnahme setzt eine entsprechende gesundheitliche Eignung voraus. Teilnehmer bzw. bei minderjährigen Teilnehmern deren Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, die gesundheitliche Eignung für die Teilnahme am jeweiligen Kurs einzuschätzen. Bei bestehenden Erkrankungen, gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen oder sonstigen gesundheitlichen Besonderheiten sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, die Schwimmschule über relevante gesundheitliche Besonderheiten des Kindes zu informieren.
Kursrelevante gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen, Verletzungen oder sonstige Besonderheiten, die für die sichere Teilnahme am Kurs von Bedeutung sein können, sind der Kursleitung vor Kursbeginn mitzuteilen. Hierzu können insbesondere chronische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkprobleme, akute Verletzungen sowie sonstige körperliche Einschränkungen gehören, soweit diese für die Durchführung des Kurses relevant sind.


§ 17 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden und des teilnehmenden Kindes werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Schwimmschule.


§ 18 Bild- und Tonaufnahmen

1. Aufnahmen durch Teilnehmer, Eltern und Begleitpersonen
Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen während einer Kurseinheit der Jennys Schwimmschule durch Teilnehmer, deren Eltern, Erziehungsberechtigte oder sonstige Begleitpersonen ist nur zulässig, soweit dadurch keine anderen Personen, insbesondere Teilnehmer, Kinder, Mitarbeiter oder sonstige anwesende Personen, erkennbar aufgenommen werden oder deren Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden.
Die Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige öffentliche Zugänglichmachung von Bild- und Tonaufnahmen, die während einer Kurseinheit von Jennys Schwimmschule angefertigt wurden und auf denen andere Personen erkennbar sind, bedarf der hierfür erforderlichen Einwilligung der jeweils betroffenen Personen bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter.

2. Aufnahmen durch Jennys Schwimmschule
Jennys Schwimmschule kann während der Kurseinheiten eigene Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Informations- und Werbezwecken anfertigen. Eine Veröffentlichung oder sonstige Nutzung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer, insbesondere Minderjährige, oder sonstige Personen erkennbar abgebildet bzw. zu hören sind, erfolgt jedoch nur auf Grundlage einer hierfür gesondert erteilten Einwilligung der betroffenen Person bzw. – bei Minderjährigen – der hierzu berechtigten gesetzlichen Vertreter.
Die Einwilligung wird freiwillig, zweckbezogen und unabhängig von der Teilnahme am Schwimmkurs erteilt. Sie kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Einzelheiten der Nutzung, insbesondere die vorgesehenen Medien und Zwecke, ergeben sich aus der jeweiligen Einwilligungserklärung bzw. den hierzu erteilten Datenschutzinformationen.

3. Soweit eine wirksame Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen erteilt wurde, erfolgt die Nutzung grundsätzlich unentgeltlich. Ein Anspruch auf Vergütung für die vereinbarungsgemäße Nutzung der Aufnahmen besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Gesetzliche Rechte der abgebildeten oder aufgenommenen Personen, insbesondere das Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung sowie sonstige datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche, bleiben unberührt.


§ 19 Widerrufsrecht

Soweit dem Kunden bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird der Kunde hierüber gesondert nach den gesetzlichen Vorschriften belehrt.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss des Widerrufsrechts vorliegen, insbesondere bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein Widerrufsrecht.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Regelungen einschließlich der gesetzlichen Widerrufsfrist und der Anforderungen an die Widerrufsbelehrung unberührt.






§ 20 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.



Jennys Schwimmschule
Inhaberin: Jennifer Albert
Stadtblick 9
97616 Salz
info@jennys-schwimmschule.de
0160 90957522